Hallo, ich habe in den USA ein Bajo 84/98 erworben. Nun liegt es seit heute beim hiesigen Zoll. Die wollen drei Dinge von mir haben: 1. Doppelte Rechnung in deutscher Sprache (Ich habe sie in englischer Sprache per e-mail), 2. Nachweis der Bezahlung (Ich habe Dollar per Einschreiben verschickt) und 3. Antiquitätennachweis. Die ersten zwei Punkte kann ich bestimmt regeln. Zöllner werden hoffentlich englisch können und für das Einschreiben habe ich eine Einlieferungsquittung. Nur woher bekomme ich einen Antiquitätennachweis? Ich bitte um dringende Hilfe, da die Frist läuft. Danke Jäger12
Hallo bei Punkt drei kann ich dir auch nicht helfen aber du brauchst weder eine Rechnung nich ein Zahlungsnachweiß. Es sei den du hast die Ware bei einem Händler gekauft und das ist offensichtlich. wenn du es von privat gekauft hast dann würde ich angeben das du die Sache mit deinem Sammlerfreund aus der USA getauscht hast. Dafür hast du ihn was andres geschickt. Dann wird dich der Zollbeamte fragen welchen Wert diese Stück hat. So kannst du dann den Betrag bestimmen und dafür unterschreiben was du wahrheitsgemäß Angaben gemacht hast. Nicht immer versuchen 30-40€ angeben. Das fehlt auf. Wenn du für dein Stück weniger als 50€ bezahlt hast dann kannst du natürlich die Rechnung vorlegen. Ich habe so viele wertvolle Sachen aus der USA günstig verzollt. Manchmal wussten die Herren Beamben gar nicht wie Sie das in ihrem System einordnen sollten. Zu Punkt 3: Hier würde ich beim Zoll anrufen und fragen wie dieses Nachweiß aussehen soll. Die Frist ist in der Regel eine Woche aber wenn du das nicht schaffen solltest brauchst keine Angst zu haben die Sachen werden nicht automatisch zurückgesendet. Man informiert dich nach ablauf der Frist nochmal. Gruß Alex
Hallo, der Artikel hier sollte einiges erklären: http://www.welt.de/print-wams/article600965/Haben_Sie_etwas_zu_verzollen.html Vor allem die 2 letzten Absätze können für uns interessant werden 8) Grüße, Chris
Danke für die Hinweise. Da es sich bei dem Stück um ein 84/98 handelt und ich es in einem Buch vorweisen kann, denke ich, daß ich keine Probleme mit den 100 Jahren bekomme. Die Zahlen sagen ja etwas über die Einführung aus. Ist denn die Einfuhr von Blankwaffen noch unbegrenzt erlaubt? Ich meine gehört zu haben, daß die Klingenlänge neuerdings entscheidend ist.
Hallo, habe gestern abend 1 Stunde beim Zoll gesessen, um mein Bajo zu bekommen. Nur mal zur Info, wie so etwas läuft. Nach einem Vorabanruf hieß es: Rechnung geht auch in Englisch, Zahlungsnachweis nicht unbedingt nötig und 100-Jahrregel zählt für Bajos nicht. Es gilt für alle Exemplare der gleiche Zollsatz. Kurze Verwirrung für mich nach der Frage, ob ich überhaupt Genehmigung zur Einfuhr hätte. Aufklärung: Nur benötigt, wenn gegen Artenschutz verstoßen wird. Bajo 84/ 98 hat in der Regel keinen Krokogriff und in unserer Gegen gibt es nix Außergewöhnliches zu jagen. Abendlicher Werdegang: Ich hatte Rechnung auf Diskette mit, da ich dieses aus den USA per mail bekam. Zoll hat keine Möglichkeit Disketten zu öffnen. Zum Glück hing eine Rechnung am Paket. Nach paar Aussagen und dem Auspacken des Objektes folgte die ewige Berechnung meiner Zollgebühr, Ende vom Lied nach 1 Stunde, ab zur Kasse und 10,- Euro und paar Cent bezahlen. Und da war ich der einzigste Kunde dort. Möchte nicht wissen, was tagsüber dort los ist, wenn die ganzen Berummifahrer noch anwesend sind. Schluß, Sense, Aus
Hallo! Nur mal kurz mein Senf: war Montag auch beim Zoll hatte diese Seite ausgedruckt mitgenommen: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html hoffte auf die 7% Einfuhrumsatzsteuer, denn ich hatte am Degen den Nachweis des Alters (Abnahme), bekam aber eine Absage, da kein "Gutachten" als Antiquität vorlag. Darum die üblichen 1,7% Zollgebühren und die 19% EUSt bezahlt. Den Nachweis vom Kaufpreis war die Quittung von PayPal und Fachliteratur nützte mir auch nichts. Tschüß Roland
Nachtrag : Wenn ich eine Blankwaffe vom Zoll abhole, um damit direkt nach Hause zu fahren, ist das ein "Verbringen" also ein Transport (im Paket und im abgeschlossenem Kofferraum). Wenn ich die Blankwaffe aber zugriffsbereit bei mir trage und damit in der Öffentlichkeit herum spaziere, dann ist das ein "Führen". Dies ist im Waffengesetz geregelt. Tschüß Roland
Ich glaube, da läuft es so, wie fast überall. Es kommt darauf an, an wen man gerät. Kennt er sich aus? Hatte er einen guten Tag? Ist man ihm sympatisch bzw. wie kommt man selber rüber usw.? Deshalb gibt es so viele Versionen, wie die im Prinzip gleiche Prozedur bei verschiedenen Zollämtern gehandhabt wurde.