Hallo Zusammen, mich hat vor einiger Zeit eine Anfrage aus Frankreich erreicht, die ich gerne hier vorstellen möchte. Vielleicht kann jemand etwas beifügen: In der französischen Gesetzgebung gibt es ein Gesetz von 1917 über die Mündel der Nation, d.h. ein Kind steht unter dem Schutz des Staates, wenn ein (oder beide Elternteile) für den Krieg gestorben sind. "Unter dem Schutz des Staates" bedeutet, dass der überlebende Elternteil oder die Großeltern, die die Kinder großgezogen haben, vom Staat Geld erhalten haben, um den Unterhaltsbedarf für ihre Lehre, die Vergabe von Stipendien zu decken. In jedem französischen Departement hatte der Staat Verwaltungsstrukturen eingerichtet, die als "Departementsbüro der Wards of the Nation" bezeichnet wurden. Diese Organisation erhielt die Aufgabe, dem minderjährigen Kind (unter 21 Jahren) zu helfen. Ich füge einen Auszug aus dem Gesetz vom 27. Juli 1917 bei, der diesen besonderen Status erklärt. Ich bin gespannt, ob es in Deutschland eine solche Gesetzgebung gibt? Und wie ist es aufgebaut? Mit ist das in dieser Form nicht bekannt. Hat jemand eine Idee oder so etwas ähnliches schon einmal gehört?!
Moin, Reichsversorgungsgesetz (1920) Kriegspersonenschädengesetz (1922) kämen da wohl in Frage. Inhalt kenn' ich nicht, dürfte aber unserem Bundesversorgungsgesetz entsprochen haben. Gruß Wolfgang
Ich wusste noch gar nicht, dass ein Leutnant der Landwehr unter einem Feldwebel steht!!!?? Der "Abhörbogen für Hinterbliebene vom Feldwebel abwärts". Der Verstorbene war aber Leutnant des Landwehr!
Da hat man sich wohl im Fragebogenformular vergriffen, oder es gab gerade kein anderes. Gut gesehen. D.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung gab es wohl auch durch die: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstiftung_für_die_Hinterbliebenen_der_im_Kriege_Gefallenen Interessant, dass eine Rechtsaufsicht über diese Stiftung heute noch geführt wird. Gibt es diese Stiftung also noch?? Danke Gruß Wolfgang