Ich glaube die Verjährungsfrist für Diebstahl beträgt 5 Jahre [§ 78 III, Nr. 4 StGB], im Falle eines Wohnungseinbruchdiebstahls 10 Jahre [§ 78 III, Nr. 3 StGB]
Nochmal Schwein gehabt.... Es ist aber auch wirklich der Wahnsinn, daß der tote Major nach der langen Zeit Seinen Namen zurückbekommt! Ich hoffe doch, Du notierst das alles - für die schon sehnsüchtigt erwartete Biographie über Deinen Großvater.....in 12 Bänden.....!
Ja, noch einmal Glück gehabt Das Buch (Bücher ?) kommt sicherlich bald/sehr bald im Eigenverlag. Unverändert vom Großvater übernommen. Vorwort von Sohn und Enkel steht auch schon. Fehlt nur noch der Buchtitel..... Grüße, Mario P.S.: Ist auch viel von der Ostfront dabei. Nach dieser Auktion, wäre eine polnische Version sicherlich zu überdenken http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWAX:IT&item=300263891444
Hallo Mario, ist der aus Regimentsgeschichte: Das Königs-Infanterie-Regiment (6. Lothring.) Nr. 145 im Großen Kriege 1914-1918. von Friedrich Wilhelm Isenburg: Verlag Klasing & Co. Berlin 1922/23. Band 2: "Vom Eintreffen im Gebiet der 2. Armee (22.11.1917) bis zur Demobilmachung und Auflösung." Gruss Jens