↑ ↓

Trageverbot

Dieses Thema im Forum "Verbandsabzeichen" wurde erstellt von Ruhrpottpreuße, Mai 27, 2018.

  1. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Mitarbeiter AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    Daß das Tragen der "Kappenabzeichen" (damals noch "Plaketten" genannt), verboten war, ist bekannt.
    Hier nun die Anordnungen dazu:
    AVB 1915, Nr. 735 (Änderungen an den Uniformen der Offiziere und Mannschaften) vom 21.9.1915
    Ziffer 28:
    "...
    Abweichungen von den Bestimmungen und die Einführung besonderer Abzeichen bedürfen auch während des Krieges Meiner ausdrücklichen Genehmigung."


    und

    AVB 1916, Nr. 493 (Tragen von Abzeichen und Auszeichnungen), vom 23.7.1916
    Ziffer 1:
    "Das Kriegsministerium sieht sich veranlaßt darauf hinzuweisen, daß nur Allerhöchsten Orts genehmigte Abzeichen und Auszeichnungen von den Truppenteilen getragen werden dürfen, denen sie verliehen sind.
    Hierbei wird nochmals auf Ziffer 28 der AOK vom 21.9.1915 hingewiesen und bemerkt, daß auch das Tragen von Erinnerungsabzeichen - sogenannten Plaketten - an der Mütze und am Waffenrock (Bluse) mangels Allerhöchster Genehmigung nicht statthaft ist."
     
Helmut Weitze Wöschler Orden Militaria und Antiquitäten FREI Heeresgeschichten Military-Books 1418 Military-Books 1418 Sammlergemeinschaft Deutscher Auszeichnungen IR 69 FREI Military-Books 1418