Daß das Tragen der "Kappenabzeichen" (damals noch "Plaketten" genannt), verboten war, ist bekannt. Hier nun die Anordnungen dazu: AVB 1915, Nr. 735 (Änderungen an den Uniformen der Offiziere und Mannschaften) vom 21.9.1915 Ziffer 28: "... Abweichungen von den Bestimmungen und die Einführung besonderer Abzeichen bedürfen auch während des Krieges Meiner ausdrücklichen Genehmigung." und AVB 1916, Nr. 493 (Tragen von Abzeichen und Auszeichnungen), vom 23.7.1916 Ziffer 1: "Das Kriegsministerium sieht sich veranlaßt darauf hinzuweisen, daß nur Allerhöchsten Orts genehmigte Abzeichen und Auszeichnungen von den Truppenteilen getragen werden dürfen, denen sie verliehen sind. Hierbei wird nochmals auf Ziffer 28 der AOK vom 21.9.1915 hingewiesen und bemerkt, daß auch das Tragen von Erinnerungsabzeichen - sogenannten Plaketten - an der Mütze und am Waffenrock (Bluse) mangels Allerhöchster Genehmigung nicht statthaft ist."