Ich denke, mit dem Text des WMWB und Deinem Foto ist die Frage der Auflage der württembergischen Schützenschnur eigentlich geklärt - das preußische Muster wurde offiziell getragen ! Die Postkarte ist ja ein Knüller - die habe ich noch nie vorher gesehen - aber die muss ich haben..., seufz
Ich schließe mich Eurer Einschätzung an - Gratulation. Der Auszug ist ja eindeutig formuliert, Torsten meinen besten DANK. Wieder etwas gelernt: Die offizielle Variante der "Württemberger" war die preußische Version. Ist Euch bei dem Foto des 127ers in dem Buch aufgefallen, dass der Rock des gemeinen Soldaten mit der 7. Stufe des Schützenabzeichens geziert ist? Habe ich bereits in so in einigen kleinen Museen gesehen, ist allerdings nicht korrekt. Wie bekannt, konnte ein einfacher Soldat (Gemeiner) max. die 2.Stufe erringen, ein berittener max. die Dritte (da diese drei Jahre dienten). Auch die Verleihung der Schützenschnur der Artillerie für das Schießen mit Geschütz ist für mich nicht "rund". Die Bedienung eines Geschützes ist in der Regel eine Sache von mehren Soldaten. Wer von der Geschütz-Bedienung hat dann das Schützenabzeichen erhalten? Nochmals DANKE an alle Beteiligten für die tolle Recherche, Gruß, Reiner.
Hallo Reiner! Soviel ich weiß, bezog sich das Schießen der Artillerie nicht auf die Geschütze, sondern auf die Gewehre. Habe noch nicht gehört, daß es ein Preisschießen am Geschütz gab... Stehend, freihändig...
Hallo Andreas! Siehe hierzu den Beitrag #47 von Stefan und dies habe ich schon des öfteren gehört. Wenn mit Handwaffen geschossen wurde, warum dann extra die Granaten, statt "gewöhnlicher" Eicheln. Die Waffengattung war ja in jedem Fall an der Uniform erkenntlich.
Ja, kann mich erinnern. Aber um das Schützenabzeichen zu bekommen, muß es ja im Schießbuch eingetragen sein. Hat jemand ein Artillerie-Schießbuch mit den Übungen? Würde mich jetzt auch brennend interessieren.
Hallo Stefan! Betrifft Deinen Beitrag #35. Habe mir noch einmal dieses Thema angesehen und bin dabei wieder auf Deinen älteren Beitrag gestoßen. Ein Forum ist ja auch irgendwie ein "Nachschlagewerk" und wann immer möglich, sind Realstücke eine wichtige Ergänzung zur vorhandenen, zugänglichen Literatur. Anbei das Foto einer Medaillon-Auflage "G" zum sächsischen Schützenabzeichen der Stufen fünf bis acht. Gruß, Reiner.
Menschenskinder, lieber Rainer, als ob uns Corona und R-Faktor nicht schon mehr als genug in "Atem" halten, zeigst Du uns hier so ein seltenes Exemplar! Der nächste Corona-Todesfall bin icke wegen Schnappatmung!
So Kinners, nun hab ick ooch mal wieder wat. Auf den ersten Blick absolut nix ungewöhnliches aber die Hexe liegt im Detail. Wem fällt das auf?
Hallo Stefan! Unteroffizier Fußart.Rgt.7. Müßte die Schnur dann nicht eine Granate wie bei diesem Artilleristen haben?
Rischtig. Ich zitiere aus der Bekleidungsordnung, Ausgabe 1903, §161 Absatz 6: Einmal erworbene Schützenabzeichen und Schießauszeichnungen sind auch dann weiter zu tragen, wenn der mit denselben Ausgezeichnete zu einem Truppenteil übertritt, bei welchen jene Auszeichnungen nicht erworben werden können. Wird bei einem neuen Truppenteil ein neues Abzeichen etc. erworben, so wird unter Fortfall des bisherigen Abzeichens die nächst höhere Stufe, und zwar nach der für den neuen Truppenteil gültigen Probe, verliehen. D.h., der Fußari-Uffz. trägt das Schützenabzeichen 1. Stufe der Infanterie, Kavallerie, Pioniere etc. und dürfte demzufolge von einer dieser Waffengattungen zur Fuß-Ari gewechselt haben. Solch einen Fotobeleg habe ich bisher noch nirgends gesehen. Gruß Stefan
Sehr schöner Fund. Gratuliere. Jetzt müßte ich meine Fotos daraufhin mal durchsehen. Leider habe ich die Fotos nicht nach Schützenschnur verschlagwortet. Deichkind
Guten Morgen, da habt ihr wieder sehr schöne Fotos eingestellt! Stefan, bei Deinem Bild in Beitrag #109, täusche ich mich da oder hat der Unteroffizier einen "abweichenden" Troddel. Ein preußisches Regiment, also sollte der Troddel damit einheitlich weiß sein und mit schwarzer Wolle durchwirkt. Mir erscheint der Kranz hier andersfarbig. Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber da bin ich wieder einmal neugierig. Weißt Du zufällig mehr darüber? Neulich bin ich wieder darauf gestoßen, dass die Artilleristen für die Schießauszeichnung (Schützenschnur) mit dem Geschütz geschossen haben sollen. Ich komme da immer noch nicht weiter. Hat dann die Geschützbedienung die Auszeichnung erhalten oder durfte im Wechsel jeder der Bedienung einmal richten? Es konnte bekanntlich auch ein "eigenes" Ärmelabzeichen für Richtkanoniere erworben werden. UND die altgedienten Unteroffiziere sollten dann wieder am Geschütz "rödeln"? Oder wurde nicht doch mit den waffengattungsspezifischen Handwaffen und "eigenen" Schießübungen geschossen (Revolver bzw. Pistole und Karabiner)? Wieder viele "oders", weiß ich. Aber wenn mit Geschütz geschossen wurde, dann machen die angehängten Granaten wieder Sinn. Gruß, Reiner.
Beitrag zu den Schießübungen der Infanterie. Im Anhang ein Auszug aus dem Buch "Dreihundert Jahre Leibgarde Regiment" (gemeint ist das Leibgarde-Infanterie-Regiment Nr. 115).
Puh, gute Frage, ich würde sagen, dass ist eine S-W-Troddel. Vielleicht liegt es ander Schattierung, dass sie andersfarbig daherkommt. Anbei ein Auszug aus folgender Quelle: handbuch für die Einjährig-Freiwilligen der Feldartillerie Das RK-Abzeichen war im Prinzip eine Auszeichnung, wie man anhand der geringen Verleihungszahl und der nur dem Reg.-Komandeur zustehenden Verleihungsbefugnis sehen kann. Nach meinem Verständnis gab es natürlich in einer Friedens-Batterie zu 6 (?) Geschützen 6 Richtkanoniere, von denen aber nur die besten 3 das Abzeichen erwerben konnten. Zum Absatz "Schießauszeichnungen" bin ich der Meinung, dass sie durch das Schießen mit dem Geschütz erworben wurden. Andersrum frage ich mich, ob dann bspw. auch ein Ladekanonier die Möglichkeit hatte, die Schnur zu erwerben? Der im Text erwähnte Begriff "Scharfschiessen" dürfte das Schiessen mit scharfer Munition meinen. Genaueres müßte auf alle Fälle in der Ari-Schießvorschrift stehen, die mir leider noch nicht vorliegt. Gruß Stefan
Hier auch ml ein Foto einer Uffz-Troddel von mir die bei so merkwürdigem Licht entstand, daß die uffz-Tresse am Kragen dunkel rüberkommt und die Troddel fast weiß. FußAR 20. D.
Vorab besten DANK für die Erklärung mit den "besonderen" Lichtverhältnissen bei dem Foto. Ja Stefan, Du hast völlig Recht, dass mit "schwerem" Geschütz geschossen wurde. Auszug aus einer Urkunde aus dem Jahr 1938: „… als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Schießen, die in der II P-Schießklasse für Pz.kpfW. II ausgesetzte Schützenschnur, Stufe IV erworben.“ Also, es wurde in der Wehrmacht mit Geschütz (hier Panzer) geschossen, was damit auch die Vermutung erhärtet, dass dies bei der kaiserlichen Artillerie ebenfalls der Fall war. Aber die berechtigte Frage von Dir, wer konnte/durfte alles das Schützenabzeichen erwerben und wie waren hier die Kriterien? Jeder in der Geschützmannschaft hatte seinen festen Platz und entsprechende Aufgaben. Gemäß Deinem interessanten Auszug kamen je Batterie zwei Unteroffiziere bzw. Kapitulanten und drei Gemeine (Gefr) in die "Wertung". Die Kriterien waren gemäß Bezug, Umsicht und Gewandtheit im scharfen Schuss. Also eine (zusätzliche?) Bewertung über das Verhalten im Gelände und der Schnelligkeit der Abläufe bei der Feuerabgabe bzw. beim Stellungswechsel. Welche Gewichtung hatte dann das Trefferergebnis? "Schwieriges" Thema!!! Gruß und nochmals DANKE, Reiner.
Moin ! Zum Thema "Schützenabzeichen bei der Artillerie" erwarte ich in der nächsten Woche schlussendliche Aufklärung. Ich habe mir jetzt endlich die "Schießvorschrift für die Feldartillerie" in der 1914 Ausgabe gekauft. Warte nur noch auf den Postboten. Schöne Restpfingsten Torsten