Moin, das Thema ist damit ja eigentlich fast geklärt. Nur die Württemberger fehlen uns noch. Mag' dann bitte einer der Mod's./Admins das Thema in ein passenderes Unterforum verschieben. Unter "schnell gefragt" wird es wohl auch schnell untergehen. Danke Gruß Wolfgang
Alles gut! Da bin ich jetzt aber schwer erleichtert!!!!! Die Software hat mir gemeldet, dass alles gelöscht wurde. Finden konnte ich das Thema auch nicht mehr. Deshalb der Panikausbruch bei mir. Danke Gruß Wolfgang
Moin zusammen, der Gießener Anzeiger vom Januar 1916 schreibt noch immer von einer Prüfung zur Berechtigung als EJF! Veranstalter: Großherzogliche Prüfungs-Kommision für Einjährig-Freiwillige. Aus: https://digisam.ub.uni-giessen.de/ubg-ihd-zuz-ga/periodical/calendar/1223822?d=1916 Gruß Wolfgang
Ich bin (komischerweise!) jetzt erst auf den Beitrag gestoßen und ich meine, wir hatten das Thema Einjährige im Krieg an anderer Stelle auch schon mal. An sich sollte es doch aber während des Krieges keine Einjährigen geben!? Vielleicht errinnert ihr euch noch an den jungen Mann vom IR 133, den ich euch vor etwas längerer Zeit gezeigt hatte. Der trug ja auch Einjährigen-Klappen (siehe hier: https://www.feldgrau-forum.com/threads/wer-bin-ich.46029/). Der scheint ja nun 1916 eingetreten zu sein, gab es da noch Kriegsfreiwillige im klassischen Sinn wie 1914? Mir scheint ja eher, dass die Leute, die die Einjährigen-Klappen im Krieg trugen, direkt mit dem Anspruch eingestellt wurde, Leutnant d.R. zu werden. Dafür würde dann ja auch die Einjährigen-Prüfung sprechen, die du gerade aus dem Gießner Anzeiger gespostet hast, wodurch die Eignung der Männer überprüft werden sollte. Ich habe noch das ein oder andere Bild auf dem sächs. Soldaten mit den feldgrauen Einjährigen-Klappen zu sehen sind, z.B. ihn hier, den ich erst kürzlich auf dem Flohmarkt fand: Ich vermute, dass er vom RIR 243 kam. Gruß Immanuel
Moin Immanuel Sehe ich genauso. Das ist ein Aufruf an Kriegsmutwillige,. Gemäss Ziffer 2 sollten sie das 17. Lebensjahr vollendet haben. Also freiwillige Meldung 2 Jahre , bevor ihr Jahrgang regulär eingezogen wurde. Im Gegenzug die Chance auf Auswahl zum Reserveoffizier. Die übrigen Kautelen, zB verkürzte aktive Wehrdienstzeit, spielten im Krieg natürlich keine Rolle.
Danke für deine Meinung, Thomas! Interessant wäre, ob die Einjährigen dann auch wie im Frieden für Ihre eigene Uniform etc. aufkommen mussten? Gruß Immanuel
Moin hier nochmals ein Ergänzung aus einer Akte eines späteren Obermatrosen des M.R.1. Er trat 9/1915 freiwillig in das Herr und stellte 1916 einen Antrag auf einen Berechtigungsschein als einjährig- freiwilliger. Hier die Antwort zu diesem Thema von der Prüfungskommission für einjährig-freiwillige vom 25.11.1916 ! Gruß Rainer
Moin, Mit der bestandenen Prüfung zur Berechtigung als EJF (Zeitungsartikel) erhielt man also das Befähigungszeugniss.?? Den Berechtigungsschein stellte aber doch die Schule aus.? Also erst mal den Berechtigungsschein der Schule, dann die Prüfung, dann erhielt man das Befähigungszeugnis. Versteh' ich das richtig? Danke Gruß Wolfgang
Moin, hier noch ein Aufsatz zum Thema EJF mit ein paar interessanten Zahlen. Den Ausdruck Königsfreiwilliger bzw. Königseinjähriger hatte ich auch noch nicht gelesen/gehört. https://www.degruyter.com/document/doi/10.1524/mgzs.1986.39.1.59/html?lang=de Gruß Wolfgang